Unsere CO2-Prämie für Dein Elektrofahrzeug

FAQ zur CO2-Prämie / THG-Quote für Elektrofahrzeug

Ab 2023 besteht die Möglichkeit für Elektrofahrzeughalter bares Geld für ihr Elektrofahrzeug zu erhalten.

Durch eine Novelle der KVO im November 2022 bestehen nun zusätzliche Möglichkeiten für die Anrechnung von umweltfreundlichem Strom als Ersatz von klassischen Treibstoffen, wie Benzin und Diesel. Für diese Strommengen bezahlen Mineralölfirmen Geld, um deren Ziele zur Treibhausgasreduktion zu erreichen – daher auch die Bezeichnung THG-Quote. Wir bündeln die Unterlagen vieler einzelner Privatpersonen und Firmen, führen die notwendige Zertifizierung und die Abwicklung mit dem Umweltbundesamt durch. Dann verkaufen wir diese Pakete an Mineralölfirmen und zahlen unseren Kunden ihre CO²-Prämie aus.

Für Zulassungsbesitzer von Elektrofahrzeugen wird ein pauschaler Wert an jährlich geladener Strommenge angenommen und mit einem fixen durchschnittlichen ÖKO-Stromanteil bewertet. Der Preis variiert grundsätzlich je nach Marktlage (je nachdem wie viel der Treibhausgas-Einsparungsziele die Mineralölfirmen selbst erzielen und wie die gesetzliche Regelung für das jeweilige Jahr aussieht. Mehr Details.). Unser Angebot und damit Deinen Preis findest Du bei der Registrierung.

Das klingt fast zu gut um wahr zu sein. Stimmt. Aber es gibt tatsächlich keinen Haken. Es entstehen Dir keinerlei Kosten. Wir behalten einen Teil des Verkaufserlöses ein und decken daraus unsere Kosten und unser Risiko. Deine einzige Verpflichtung besteht darin, uns zu informieren, wenn Du Dein Auto vor Ende des Jahres verkaufst oder abmeldest. Und Du kannst Dich pro Jahr immer nur bei einem Anbieter für Deine CO²-Prämie / THG-Quote anmelden und nicht bei mehreren.

Die einzig relevante Voraussetzung ist, dass Du als Halter im Zulassungsschein eingetragen bist (Feld C1 im Zulassungsschein). Die dort aufscheinende Person oder Firma ist für den Erhalt der Prämie berechtigt. Bei geleasten Fahrzeugen ist das meistens auch der Fall. Es hängt aber vom Leasingvertrag ab – sieh bitte einfach im Zulassungsschein im Feld C1 nach, ob Dein Name oder Deine Firma dort aufscheint. Falls Ja – Prämie gleich beantragen.
Die Registrierung ist für PKW und Busse (Fahrzeugklasse M) als auch für LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge (Fahrzeugklasse L) möglich.
Die Fahrzeugklasse steht im Zulassungsschein in Feld J .

Als Pauschale (also ohne Lademengennachweis) sind nur reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind möglich. Falls Du jedoch eine geeignet Ladestelle hast, kannst Du die Ladestelle registrieren und so den gemessenen Ladestrom geltend machen. Mehr dazu findest Du bei Ladestellen.

Die Einreichung, welche wir für Dich beim Umweltbundesamt vornehmen, ist immer ab 1. Jänner des Folgejahres möglich. Für 2023 ist die Einreichung zwischen 01.01.2024 und 28.02.2024 möglich. Sobald das Umweltbundesamt die Prüfung abgeschlossen hat, erfolgt die Auszahlung per Bank-Überweisung auf Dein Konto. Deshalb musst Du bei der Registrierung Deine IBAN angeben.

Du kannst Deine CO2-Prämie grundsätzlich bis zum 31.12. jeden Kalenderjahres beantragen. Sie gilt dann trotzdem für das gesamte (bereits teilweise vergangene) Jahr, sofern das Fahrzeug schon auf Dich oder Deine Firma zugelassen war.

TIPP: Aufgrund der Marktsituation könnten schon genug THG-Quoten am Markt sein, also am Besten so früh wie möglich registrieren.

Die Prämie kann einmal pro Jahr bei der Behörde (Umweltbundesamt) eingereicht werden. Unsere Vereinbarung gilt immer für das aktuelle Jahr. Wir erinnern Dich automatisch im nächsten Jahr und gestalten den Ablauf sehr einfach für Dich, so dass Du im Folgejahr nur mehr bestätigen musst, dass Du das Fahrzeug noch besitzt und wieder Deine CO²-Prämie erhalten möchtest.

Ja natürlich. Wenn auf Dich als Person oder auf Deine Firma mehrere Fahrzeuge zugelassen sind, dann kann die Prämie für jedes dieser Fahrzeug beantragt werden.

Nein. Es ist egal, ob Du Dein Fahrzeug mit Ladekabel oder einer Wallbox auflädst. Es gibt keine Bedingungen.